Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Reiseveranstalter

Reiseveranstalter ist Asia Bike Tours (Reg.Gov.India), (im Folgenden als ABT bezeichnet),

1767/53, Naiwala Street, Karol Bagh,
New Delhi -110 005, Indien

2. Anmeldung

Mit Ihrer Unterschrift der Tourbuchung akzeptieren Sie die Reisebedingungen von ABT. Der Reisevertrag kommt durch die schriftliche Rückbestätigung des Reiseveranstalters zustande.

3. Anzahlung / Zahlung

Nach Vertragsabschluß, (Erhalt der Reisebestätigung) ist sofort eine Anzahlung von 300 EURO zu leisten. Die Restzahlung kann entweder bis spätestens 14 Tage vor Tourbeginn überwiesen werden oder sie wird bei Tourstart in bar Übergeben.

4. Leistungen und Preise

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ist unter "inkludierte Leistungen" sowie im Prospekt und der Reisebestätigung von ABT angeführt.

a) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und von ABT nicht wieder Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. ABT behält sich vor die Fahrtroute geringfügig abzuändern.

b) Preisänderungen sind nach Abschluß des Reisevertrages aus sachlich berechtigen und unvorher-sehbaren Gründen (Änderung der Treibstoffkosten, Steuern, gesetzliche Abgaben, Währungsschwank-ungen) in angemessenem Umfang möglich, wenn zwischen Vertragsabschluß und Reisebeginn mehr als vier Monate liegen. Der Kunde ist hierüber bis spätestens 4 Wochen vor Abreise Kenntnis zu setzen Bei Preiserhöhungen von über 5% des Reisepreises ist der Kunde innerhalb von 14 Tagen zum kostenfreien Rücktritt berechtigt.

5. Rücktritt / Umbuchung durch den Kunden

Bei Reiserücktritt werden die angezahlten 300 EURO (bzw. 400,-€ wenn Inlandsflüge gebucht wurden) als Stornierungsgebühr einbehalten.

Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten.              Maßgebend ist der Zugang Ihrer Rücktrittserklärung bei uns. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Wir  können eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorbereitungen und unsere Aufwendungen nach Maßgabe folgender pauschaler Stornokosten je angemeldetem Teilnehmer verlangen:
Bei Rücktritt 
bis zum 31. Tag 20 %, 
bis zum 22. Tag 30 %, 
bis zum 15. Tag 60 %, 
bis zum 7. Tag 80 %, 
bis 2 Tage 90 %, 
ab 1 Tag vor Reisebeginn sowie bei Nichterscheinen oder bei Ausschluss von der Reise wegen fehlender Dokumente 95 % des Reisepreises.  a) Wird bei Gruppenbuchungen durch Stornierung einzelner Personen, die erforderliche Mindestteilnehmerzahl für die ABT eine Gruppenermässigung angeboten hat, unterschritten, so ist der ABT berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ausser die Teilnehmer erklären sich bereit, den Einzelbuchungspreis zu bezahlen.

6. Reiseversicherungen

Die Katalogpreise enthalten keine Reiseversicherungen. Der Abschluß einer Reiseunfallversicherung ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Tour.

7. Tourabsage durch ABT

ABT kann bis 30 Tage vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn

a) die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl für die entsprechende Reise nicht erreicht wird. (Soweit nicht anders angegeben ist, beträgt die Mindestteilnehmerzahl 4 Personen.)

b) sich herausstellt, daß der Kunde den Erfordernissen der Reise nicht entspricht. ABT muß dem Kunden die Rücktrittserklärung unverzüglich zuleiten und die eingezahlten Reisekosten rückerstatten.

c) Witterungseinflüsse oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflußbereiches von ABT, die die Durchführung der Tour unmöglich machen.

8. Nicht beanspruchte Leistungen

Nimmt der Kunde nach Reiseantritt aus zwingenden, weder von ihm noch von ABT zu vertretenden Gründen, einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch oder tritt der Kunde die Rückreise vorzeitig an, so besteht grundsätzlich kein Recht auf Rückerstattung des anteiligen Reisepreises. ABT wird sich bei dem Leistungsträger jedoch um Erstattung entsprechender Aufwendungen bemühen, soweit es sich nicht um völlig unerhebliche Leistungen handelt.

9. Haftung

ABT haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Reisevorbereitung, Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Die Haftung des Reiseveranstalters (ABT) ist ausgeschlossen für:

a) Fremdleistungen (z.B. Beförderung im Linienverkehr, Veranstaltungen, Ausstellungen) Hier gelten die Bedingungen der jeweiligen Unternehmers/Veranstalters.

b) Unfälle während der Reise. Jeder Teilnehmer ist für seine Fahrweise selbst verantwortlich auch dann, wenn er in der Gruppe fährt und dem Reiseleiter/Tourguide folgt.

c) Jeder Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass weder Inhaber noch Vertreter von ABT für seine persönliche Sicherheit verantwortlich sind und weder einzeln noch gemeinsam für Vorfälle während der Tour haften, die zu jedwedem Schaden für den Tourteilnehmer bzw. seinen Rechtsnachfolgern führen.

d) Die Haftung von ABT als Reiseveranstalter ist insgesamt auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

10. Mitteilungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden abzuwenden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Reiseleiter des RV(ABT) mitzuteilen. Unterläßt er schuldhaft, die Mangel anzuzeigen, so ist der Anspruch auf eine Minderung nicht gegeben. Ansprüche sind innerhalb eines Monats schriftlich an ABT zu richten.

11. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Der Kunde ist für die Einhaltung der Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. ABT wird den Kunden nach bestem Wissen und Gewissen, im Rahmen seiner Möglichkeiten über die wichtigsten Bestimmungen informieren.

12. Allgemeines

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Gleiches gilt für die Reise- und Geschäftsbedingungen. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde für sich, und alle in der Anmeldung aufgeführten Begleitpersonen, diese Bestimmungen verbindlich an. ABT behält sich die Korrektur von Druck vor.

13. Motorräder

Bei Übernahme der Mietmotorräder wird eine Sicherheitskaution in der Höhe von 400 Euro fällig. Der Reiseteilnehmer verpflichtet sich, das Fahrzeug stets pfleglich zu behandeln und es nur für Zwecke zu verwenden, für die es auch tatsächlich geeignet ist. Der Teilnehmer ist weiterhin verpflichtet, Gesetze und Verkehrsregeln einzuhalten und den Anweisungen der Tourleitung Folge zu leisten. Bei Verstößen ist der Tourleiter berechtigt, das Fahrzeug einzuziehen und den Teilnehmer von der Tour auszuschließen, Ansprüche auf Rückerstattung des Reisepreises oder Schadensersatzansprüche gegen ABT entstehen dadurch nicht. Sollte des Fahrzeug während einer Tour einen Schaden erleiden, der vor Ort nicht ohne weiteres behoben werden kann, so entstehen dem Teilnehmer daraus keine Ansprüche auf Rückerstattung oder Minderung des Reisepreises, gleich ob der Tourteilnehmer den Schaden verschuldet hat oder dieser ohne sein Verschulden eingetreten ist.

HAFTUNGSVERZICHTSERKLÄRUNG

Mit der Anmeldung zur Reise stimmt der Kunde folgender Erklärung ausdrücklich zu:

Ich bin mir über die Gefahren des Motorradfahrens voll bewußt. Die Teilnahme der Reise erfolgt auf mein eigenes Risiko. Ich erkläre mich damit einverstanden, daß weder die Firma ABT noch deren Leistungsträger und Erfüllungsgehilfen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeglicher Art sowie für andere auftretende Störungen, die der höheren Gewalt obliegen, haftbar gemacht werden können.

Es ist mir bekannt, dass ABT auch nicht für das Fehlverhalten anderer Tourteilnehmer haftet.

Ich verpflichte mich die geltenden Verkehrsregeln der einzelnen Länder zu beachten, die Regeln der Gruppenreise einzuhalten und weder Mensch noch Natur durch mein Verhalten oder die Beschaffenheit meines Fahrzeuges zu schädigen. Ich bin grundsätzlich gesund, erfülle die Anforderungen, die die Tour an mich stellt und verfüge über einen gültigen Führerschein.

Für das Tragen ausreichender Schutzbekleidung bin ich selbst verantwortlich.